§ 22b StVG
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§ 22b StVG
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
schazlein- Anzahl der Beiträge : 1
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Fr März 07, 2014 6:15 am von Djangounchained
» § 22b StVG
Mi Jan 22, 2014 11:22 pm von schazlein
» Die Initiative gegen Tachomanipulation geht demnächst an den Start
Do Jan 16, 2014 7:04 am von Admin
» Juhu geschafft
Mi Jan 15, 2014 8:21 am von Admin
» Test Flash 5
Mi Jan 15, 2014 7:19 am von Admin
» Test Flash 4
Mi Jan 15, 2014 7:10 am von Admin
» Test Flash 3
Mi Jan 15, 2014 7:05 am von Admin
» Test Flash 2
Mi Jan 15, 2014 7:03 am von Admin
» Test Flash
Mi Jan 15, 2014 6:58 am von Admin